Finanzierung sicherstellen
Ein wesentlicher Teil des Problems ist die mangelhafte Förderung bei der Errichtung und beim Betrieb kinderhospizlicher Einrichtungen durch die Krankenkassen und die öffentlichen Hand.
Die Gründung ambulanter Dienste wird erst nach zwei Jahren bezuschusst. Jeder ambulante Dienst wird in dieser Zeit zu 100 % vom Träger finanziert. Das verursacht Kosten in sechsstelliger Höhe pro Dienst. In der Regel wird ab dem 3. Jahr ein Zuschuss von 10 % bis 40 % der tatsächlich entstehenden Kosten erstattet. Den Rest bezahlt dauerhaft der Träger. Diese Art der Förderung durch die Krankenkasse verhindert aktiv den Aufbau einer angemessenen Hilfestruktur.
Um ein stationäres Kinder- und Jugendhospiz aufzubauen, müssen die Träger regelmäßig mit über 4 Mio. € in Vorleistung gehen. Während des Betriebes muss erfahrungsgemäß jährlich eine Finanzierungslücke von 600.000 bis zu 1 Mio. Euro ausgeglichen werden.
Kinderhospizarbeit ist ein finanzielles Abenteuer für die sozialen Träger der Einrichtungen. Diese mangelhafte Finanzierung erklärt die mangelhafte Versorgung von betroffenen Kindern und deren Familien. Sie beträgt nur 3,5 % im ambulanten und 2,5 % im stationären Bereich.
Das muss sich dringend ändern!


